Fahrtkosten
Für Anfahrten zum Einsatzort gelten folgende Fahrtkosten:
- Innerhalb eines Radius von 25 km vom Firmensitz sind die Fahrtkosten im Angebot enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Entfernungen von mehr als 25 km wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 50,00 € berechnet.
- Zusätzlich wird für jeden weiteren gefahrenen Kilometer ab dem 26. Kilometer eine Kilometerpauschale von 0,38 € pro Kilometer berechnet.
Maßgeblich für die Berechnung ist die einfache Entfernung zwischen Firmensitz und Einsatzort, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Wird durch den Auftraggeber ein Besichtigungstermin vereinbart – unabhängig davon, ob dies per E-Mail, über das Kontaktformular, telefonisch oder über Plattformen wie CHECK24, MyHammer oder eBay Kleinanzeigen erfolgt – gilt dies als verbindliche Beauftragung zur Durchführung der Anfahrt.
Die Fahrtkosten für Besichtigungstermine werden gemäß den oben genannten Regelungen berechnet, sofern der Auftraggeber vorab über die Kosten informiert wurde.
Im Falle einer kurzfristigen Absage (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers behält sich das Unternehmen vor, die angefallenen Fahrtkosten vollständig in Rechnung zu stellen.
